Flachdachrichtlinie regelt die Abdichtung von Dachflächen
Flachdachrichtlinie bei der Planung und Ausführung beachten
Die Flachdachrichtlinie, auch als Fachregel für Abdichtungen bekannt, wird vom Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) zusammen mit dem Hauptverband der deutschen Bauindustrie e. V. herausgegeben.
Die Bestimmungen der Flachdachrichtlinie sind bei der Planung und Ausführung von Abdichtungen zu beachten, und zwar konkret bei
- nicht genutzten Dachflächen
- genutzten Dach- und Deckenflächen inklusive Terrassen, Balkone, Loggien und Laubengänge
- begrünten Dachflächen (sowohl mit extensiver als auch mit intensiver Begrünung)
- Dachflächen mit Solaranlagen
- erdüberschütteten Deckenflächen sowie bei
- befahrbaren Dach- und Deckenflächen aus Stahlbeton, beispielsweise Parkdecks
Unter anderem legt die Flachdachrichtlinie fest, dass Dachabdichtungen vliesarmiert auszuführen sind. Ebenso wie die DIN 18531 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“ gilt die Richtlinie als allgemein anerkannte Regel der Technik. Beide Bestimmungen sollten bei der fachgerechten Abdichtung von Flachdächern Anwendung finden.
Regelmäßige Anpassung der Flachdachrichtlinie
Flachdächer sind heutzutage nicht mehr nur ein funktionaler Gebäudeschutz, sie haben immer häufiger einen bestimmten Nutzungszweck. Damit einher gehen veränderte Anforderungen an die Abdichtung, die die Flachdachrichtlinie berücksichtigt. Bereits im Jahr 2008 wurden Flüssigkunststoffe gleichwertig neben Bitumen- und Kunststoffbahnen in die Flachdachrichtlinie sowie in die DIN 18531 aufgenommen. Als geeignete Materialien erkennt die Richtlinie demnach flexible reaktive Polymethylmethacrylate (PMMA), flexible Polyurethanharze (PUR) und flexible ungesättigte Polyesterharze (UP) an. Durch verschiedene Anpassungen wurden die Einsatzbereiche ständig erweitert und konkretisiert. Die letzte Adaption erfolgte im Jahr 2020 mit der Aufnahme weiterer beispielhafter Detailskizzen.
Flachdachrichtlinie akzeptiert Flüssigkunststoffe
Flüssigkunststoffe müssen gemäß der Flachdachrichtlinie dem Produktdatenblatt für Flüssigkunststoffe entsprechen sowie die Vorgaben der Europäischen Technischen Leitlinie ETAG 005 erfüllen. Diesen Voraussetzungen entsprechen die Systemlösungen von Triflex. Unsere schnell reaktiven Harze erfüllen alle Anforderungen der Richtlinie. Sie passen sich allen Untergründen wie eine zweite Haut an, sogar bei komplizierten Geometrien wie Durchdringungen oder Bauteilen zur Entwässerung. Auf eine Befestigung am oberen Rand kann verzichtet werden. Eine in das flüssige Harz eingearbeitete Spezialvlieseinlage hält die Abdichtung dauerhaft flexibel und sorgt dafür, dass sie selbst bei Bauwerksbewegungen nicht reißt.
Flachdachrichtlinie als Leitfaden
Die Flachdachrichtlinie ist in folgende Bereiche unterteilt:
- allgemeine Regeln
- Beanspruchungen und Anforderungen
- Planung und Ausführung der Funktionsschichten
- Details
- Pflege und Wartung
Planern und Verarbeitern dient die Flachdachrichtlinie als Orientierung und Entscheidungshilfe, beispielsweise wenn es um die Schichtdicke des zur Abdichtung eingesetzten Flüssigkunststoffs geht. Laut Flachdachrichtlinie muss diese mindestens 2,1 Millimeter betragen. Eine besondere Regelung sieht die Richtlinie im Bereich von Türanschlüssen vor. Hier ist eine Anschlusshöhe von 15 Millimetern gefordert, die im Sinne einer barrierefreien Lösung auf 5 Millimeter reduziert werden darf (Flachdachrichtlinie 2019). Dann muss allerdings gewährleistet sein, dass eventuell auftretendes Wasser im Eingangsbereich kontrolliert abfließen kann und dieses Areal zudem vor Spritzwasser geschützt ist. Gemäß Flachdachrichtlinie gelten schwellenlose Übergänge als abdichtungstechnische Sonderlösung. Hier hat Triflex mit einem neuartigen Prüfverfahren einen Weg gefunden, wie eine regelkonforme Abdichtung im Sinne der Barrierefreiheit umgesetzt werden kann. Die innovative Dichteprüfung für Abdichtungssysteme zwischen Nullschwelle, Profil und Laibung hat Triflex zusammen mit dem Prüfinstitut ift Rosenheim entwickelt und um eine Stauwasserprüfung erweitert, getestet und zertifiziert. Dieses bislang einzigartige Verfahren erzielt ebenso hohe Prüfwerte wie sie bei Nullschwellen-Dichtungen z. B. hinsichtlich ihrer Schlagregendichtheit erreicht werden.